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Das Firmenprofil umfasst::

Herstellung von Flachprodukten:

  • Bänder, Blätter und Blätter
  • Dienstleistungen im Längs- und Querschneiden von anvertrautem Material

7 Gründe, warum Sie mit uns zusammenarbeiten sollten:

  • Der Kunde ist unser Geschäftspartner
  • maximal verkürzter technologischer Prozess
  • Optimierung des Materialeinsatzes
  • Zeitersparnis durch Verkürzung des Logistikprozesses
  • Konzentrieren Sie sich auf Prozesse, die das Wesentliche des Handelns sind
  • sicherer Lagerungsprozess und geeignetes Verpackungssystem
  • Materialien höchster Qualität von in- und ausländischen Lieferanten

 Unser Ziel ist es, maßgeschneiderte Stahlprodukte vor Ort und pünktlich entsprechend den Bedürfnissen unserer Kunden bereitzustellen

Organe der Gesellschaft

Vorstand der Gesellschaft RBB-Stal Sp. z o. o.:

Vorstandsvorsitzender – WŁODZIMIERZ BORUSIAK

Stellvertretende Vorsitzender – MARIA BORUSIAK

Vorstandsmitglied – AGNIESZKA BORUSIAK

Prokuristin – URSZULA SZPERA

RBB- STAL Gruppe ist auf der Grundlage der Tradition des 1957 von Janina und Florian Rybka gegründeten Familienunternehmens entstanden. Seitdem besteht sie ununterbrochen und änderte in den letzten Jahren den Namen, die Teilhaber, die Rechtsform und das Geschäftsprofil.

Nacheinander wurde aus dem Handwerksbetrieb eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und dann eine offene Handelsgesellschaft, zu deren Gesellschafter wurden: Janina Rybka, Maria Borusiak und Włodzimierz Borusiak.

  • 2020

    RBBscs_FP1

    Inbetriebnahme der Produktionslinie RBB Flatness Premium

  • 2018

    RBBscsOfertaCiecieWzdluzne

    Inbetriebnahme einer neuen Linie zum Längsschneiden von Stärken bis zu 6,0 mm

  • 2015

    Verkauf von Produkten unter EIGENMARKE - Schaufeln, Pflüge, Grünfutterwalze.

  • 2014

    Gründung der Abteilungen für Konstruktion und Maschinenbau.

  • 2014

    2014

    Bau einer Lagerhalle für Stahlringe.

  • 2013

    Modernisierung der Produktionslinie für das Querschneiden.

  • 2012

    Bau der Halle und Erweiterung des Maschinenparks. Produktion von Wärmespeichern - EIGENMARKE.

  • 2008

    Anschaffung einer Linie zum Schneiden und Erweiterung des Stahl-Service-Centers.

  • 2007

    Aufteilung der Gesellschaft in zwei Unternehmen. Es entsteht RBB-Stal S.A., die Blech- und Hüttenprodukte vertreibt und RBB-Stal J.Borusiak KG, die sich mit der Herstellung von Flanschen, Treppen und Schweißkonstruktionen beschäftigt.

  • 2005

    Eröffnung einer neuen Niederlassung in Tarnowskie Góry.

  • 2005

    2005

    Kauf des ersten Lasers und weiterer Ausbau der Hallen.

  • 2003

    Aufteilung des Unternehmens in zwei getrennte Standorte in Jarocin.

  • 2003

    2003.1

    Das Stahl-Service-Center wird gegründet. Anschaffung einer Linie zum Längs- und Querschneiden. Bau einer neuen Produktionshalle.

  • 2001

    Änderung der Rechtsform des Unternehmens. Erste ISO-Zertifizierung.

  • 1999

    1999

    Mitgründung einer Einkaufsgemeinschaft - Gruppe Polska Stal zusammen mit 10 weiteren Unternehmen aus der Stahlbranche. Mitgliedschaft in der Polnischen Vereinigung der Stahlhändler.

  • 1997

    Erster Export von Produkten in skandinavische Länder.

  • 1996

    RBBscsOfertaWyrobyHutnicze

    Das Unternehmen erweitert sein Sortiment um Hüttenprodukte und Schweißkonstruktionen nach Kundendokumentation. Kauf der ersten Schweißmaschinen.

  • 1995

    Bau einer Halle und Standortwechsel der Firma. Änderung des Firmennamens. Der neue Name setzt sich aus den Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Partner zusammen. Eröffnung einer Niederlassung in Ostrów Wielkopolski.

  • 1983

    1983

    Zustimmung des Außenwirtschaftsministers zum Export von Stahlflanschen in die BRD.

  • 1980

    1980

    Die erste Ausstellung auf der Messe in Jarocin bei der Innung für verschiedene Handwerke

  • 1968

    Erweiterung des Tätigkeitsbereiches - Stahlflansche für Rohre. Ankauf von Maschinen für die Spanbearbeitung.

  • 1957

    1957

    Beginn der handwerklichen Tätigkeit im Bereich Dienstleistungs- und Produktionsschlosserhandwerks. In einem kleinen Werk wurde die Produktion von Anhängern, Friseurstühlen und Cafétischen durchgeführt. Alle Produkte wurden aus Schwarzstahl gefertigt. Im Werk waren 4 Personen beschäftigt.

Das Geschäftsprofil des Unternehmens umfasste: Herstellung von Stahlflanschen, Stahlkonstruktionen, den Handel mit Hüttenprodukten und Dienstleistungen im Bereich Sauerstoff- und Plasmaschneiden.

Um den hohen Anforderungen des Marktes gerecht zu werden, hat RBB-Stal Mitte 2003 eine neue Niederlassung – das Stahl-Service-Center – ins Leben gerufen und erweiterte damit sein Tätigkeitsprofil.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung des Unternehmens beschlossen im Jahr 2007 die Gesellschafter der damaligen offenen Handelsgesellschaft RBB-Stal Borusiak Sp. J. die Gesellschaft in zwei Unternehmen umzuwandeln. Diese Aufteilung erfolgte aufgrund der territorialen Trennung der Betriebe und des Tätigkeitsgegenstandes.

Am 1. Januar 2008 wurde die RBB-STAL Spółka Akcyjna [Aktiengesellschaft] gegründet, die die Dienstleistungen des Stahl-Service-Centers anbietet.

Am 1. April 2008 nahm das Unternehmen RBB-STAL J. Borusiak Spółka Komandytowa [Kommanditgesellschaft] seine Tätigkeit auf.

Die neu gegründeten Unternehmen übernahmen nicht nur die Mitarbeiter und Einrichtungen der früheren Niederlassungen von RBB-Stal Borusiak Sp. J., sondern auch deren über 50-jährige Erfahrung.

Für den Erfolg der RBB-STAL-Gruppe arbeitet derzeit die stabile und harmonische Belegschaft von mehr als 240 Mitarbeitern.

 

 

Zusammenfassung des Bestehens der Firma am Markt:

Polnisches Unternehmen aus dem Sektor KMU. 65 Jahre Erfahrung in der Metallbranche.

Geschäftsprofil Verarbeitung und Vertrieb von Stahlprodukten
Beschäftigung über 240 Personen
Gesamtnutzfläche 26 Tsd. m2
Export Seit über 35 Jahren Export von Produkten in westeuropäische und skandinavische Länder

In Anbetracht der der systematisch steigenden Anforderungen unserer Kunden und der Notwendigkeit einer ständigen Weiterentwicklung des Managementsystems, die zu einer Verbesserung der Qualität und Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen auf dem in- und ausländischen Markt führt, pflegen und verbessern wir das Managementsystem auf der Grundlage der Anforderungen der geltenden Normen:
IATF 16949:2016,  ISO 9001:2015,  PN-EN ISO 14001:2015, PN-ISO 45001:2018


RBB-STAL ist ein Unternehmen, dessen Strategie auf Qualität, Sicherheit für Mensch und Umwelt, Implementierung neuer Technologien und Einführung moderner Managementmethoden als geltenden Standard beruht.

  • Priorität für die Firma ist die Ausführung von Geschäftstätigkeiten, die den Kunden Zufriedenheit bringt und größtmöglichen messbaren Nutzen gewährleistet.
  • Prozesse, Dienstleistungen und Produkte im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit beruhen auf bewährten Technologien, sind sicher für den Kunden, unsere Mitarbeiter und die Umwelt. Sie erfüllen auch die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.
  • Wir schaffen Bedingungen für einen immer effektiveren Umweltschutz. Wir gehen sparsam mit den natürlichen Ressourcen um und reduzieren den Abfall auf ein Minimum.
  • Wir beugen Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und Berufskrankheiten wirksam vor, indem wir kontinuierlich Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verbessern.
  • Wir beschäftigen qualifizierte Mitarbeiter, die durch Schulungen ihre Qualifikationen und beruflichen Fähigkeiten verbessern und motivieren sie zum Handeln für Qualität, Umweltschutz, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz.
  • Unsere Lieferanten sind für uns Partner, die wir bewerten und mit denen wir zusammenarbeiten, um gegenseitigen Nutzen und Kundenzufriedenheit zu erreichen.

 

Die Ziele, die wir uns setzen, basieren auf drei Grundlagen:

Aufrechterhaltung einer stabilen und hohen Qualität der Produkte und Dienstleistungen bei gleichzeitiger Beibehaltung entsprechender wirtschaftlicher Kennziffern, durch kontinuierliche Verbesserung des Qualitäts- und Umweltmanagementsystems, Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Arbeitshygiene und Erhöhung der Qualifikation des Personals.

Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Produkte und Dienstleistungen durch kontinuierliche Verbesserung der Prozesse, Entwicklung des Maschinenparks, Verbesserung der Arbeitsorganisation und Identifikation der Bedürfnisse unserer Kunden.

Verbesserung der Arbeitsumgebung durch Modernisierung des Maschinenparks, Technologie und Lagerung.

Qualitätssystem

Seit Beginn der Produktionstätigkeit hat RBB-STAL Maßnahmen zur Entwicklung und Verbesserung des Qualitätsmanagementsystems ergriffen.

Die beschlossene Strategie und die ergriffenen Maßnahmen zielen darauf ab, Produkte zu liefern, die den Kundenanforderungen entsprechen und die gesetzlichen Anforderungen sowie die Qualitätsstandards in diesem Bereich erfüllen. Diese Maßnahmen ermöglichen:

  • Verbesserung der Qualität und der Wiederholbarkeit von angebotenen Produkten und Dienstleistungen,
  • ein effektives und transparentes Modell der Organisationsmanagement,
  • Prozessmanagement,
  • Minimierung und Optimierung von Prozessen und Kosten,
  • Entwicklung der Infrastruktur und Anwendung neuer Lösungen und Technologien.

Um das Qualitätsmanagementsystem aufrechtzuerhalten und zu verbessern, überwacht STEEL RBB kontinuierlich den diesbezüglichen Stand und setzt alle darin definierten Elemente um. Um eine bessere Umweltleistung zu erreichen, hat STEEL RBB eingeführt und das Werk gemäß den aktuellen Anforderungen zertifiziert:

Polityka Jakości

Polityka Społecznej Odpowiedzialności Biznesu

IATF 16949:2016 System Zarządzania Jakością w przemyśle Motoryzacyjnym

ISO 9001:2015 System Zarządzania Jakością

im Bereich: Herstellung von Bändern und Stahlblechen durch Längs- und Querschneiden

Umwelt

Seit Beginn der Produktionstätigkeit hat RBB-STAL Maßnahmen zur Beseitigung umweltschädlicher Faktoren und zum Umweltschutz ergriffen.

 

In den letzten Jahren wurden im Unternehmen zahlreiche Modernisierungs- und Investitionsarbeiten durchgeführt, um die negativen Auswirkungen des Werkes auf die Umwelt zu verringern.

 

Diese Maßnahmen ermöglichen:

 

  • Rationelle und selektive Bewirtschaftung von Nachproduktions- und Siedlungsabfällen,
  • Überwachung und Reduzierung des Verbrauchs von Holzverpackungen,
  • Recycling von Rohstoffen und Mineralien,
  • Begrenzung des Verbrauchs natürlicher Ressource.

Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung des Umweltmanagementsystems überwacht die RBB-STAL ständig die diesbezügliche Rechtslage und setzt alle darin genannten Elemente um.

 

Um die Umweltleistung zu verbessern, hat RBB-STAL das Werk nach den aktuellen Anforderungen umgesetzt und zertifiziert:

Polityka Środowiskowa i BHP

PN-EN ISO 14001:2015 System Zarządzania Środowiskowego

im Bereich: Herstellung von Bändern und Stahlblechen durch Längs- und Querschneiden

Arbeitsschutz und Arbeitshygiene

Seit Beginn der Produktionstätigkeit ergreift RBB-STAL Maßnahmen um den Arbeitsschutz und Arbeitshygiene sowohl für die Mitarbeiter als auch für Dritte auf dem Betriebsgelände zu gewährleisten und zu verbessern.

In den letzten Jahren wurden im Unternehmen zahlreiche Modernisierungs- und Investitionsarbeiten durchgeführt, um entsprechende Arbeitsschutz- und Arbeitshygienebedingungen zu gewährleisten.

Diese Maßnahmen ermöglichen:

  • Steigerung des Bewusstseins und der Kenntnisse über Arbeitsschutz- und Arbeitshygiene bei den Beschäftigten,
  • Einhaltung und Anwendung der Anforderungen Arbeitsschutz- und Arbeitshygiene,
  • Minimierung von Unfällen,
  • Identifizierung von Beinahe-Unfällen,
  • Beteiligung der Mitarbeiter an Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
  • Verwendung sicherer Maschinen und Geräte.

Um das Sicherheitsmanagementsystem aufrechtzuerhalten und zu verbessern, überwacht RBB-STAL kontinuierlich die Rechtslage in diesem Bereich und setzt alle darin festgelegten Elemente um.

Um die Betriebswirkung zu verbessern, hat RBB-STAL das Werk nach den aktuellen Anforderungen umgesetzt und zertifiziert:

Polityka Środowiska i BHP

PN-N-18001:2004 System Zarządzania Bezpieczeństwem i Higieną Pracy

im Bereich: Herstellung von Bändern und Stahlblechen durch Längs- und Querschneiden

Zertifikate:

  • IATF 16949:2016 Qualitätsmanagementsystem in der Automobilindustrie
  • ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsystem
  • PN-EN ISO 14001:2015; PN-ISO 45001:2018 Integriertes Managementsystem
  • Zertifikat WSBJ – HÖCHSTE QUALITÄT 2007
  • Mitgliedschaftszertifikat PUDS – ab 16.12.1999

Auszeichnungen:

  • Auszeichnung Skrzydła Biznesu [Flügel des Business] – 2011
  • Gazelle des Business – 2002, 2005, 2008, 2015
  • Gepard des Business – 2015
  • Effektives Unternehmen – 2015
  • Vertrauenswürdiges starkes Unternehmen – 2015
  • Mitgliedschaft im Business Center Club
  • Mitgliedschaft in der Stiftung für Familienunternehmen

Vertrag über die Projektfinanzierung im Rahmen der Maßnahme 3.4. Subventionen für das Betriebskapital des operationellen Programms Intelligente Entwicklung 2014-2020. Vertragsnummer: POIR. 03.04.00-30-0086/20-00

Vertrag über die Projektfinanzierung:

Subventionen für das Betriebskapital für die Firma STEEL RBB sp. z o. o. sp. k., im Rahmen der Maßnahme 3.4 Subventionen für das Betriebskapital des operationellen Programms Intelligente Entwicklung 2014-2020, kofinanziert durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung.

DATUM

AUSGABE

NUMMER

ÖFFENTLICHES DOKUMENT

2021-01-02

1

RBB-OWS

Allgemeine Verkaufsbedingungen

 

Datum

Organisatorische Einheit

Vorname und Nachname

Ausgearbeitet von:

2021-01-02

D

Agnieszka Borusiak-Biesiada

Überprüft von:

2021-01-02

FP

Andrzej Świdurski

Gebilligt von:

2021-01-02

O

Włodzimierz Borusiak

§ 1. Einführung
1.   Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, legen die Regeln der Zusammenarbeit zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf der von RBB-STAL angebotenen Produkte und Dienstleistungen an den KUNDEN fest.
2.   Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebots, jeder Preisliste und jedes Kooperationsvertrags, und die Aufnahme der Zusammenarbeit im Bereich der Lieferungen bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der AGB.
3.   Die Bestimmungen dieser AGB können unter Androhung der Nichtigkeit nur schriftlich geändert werden. Der Abschluss eines gesonderten Kaufvertrags schließt die Anwendung dieser AGB nur in dem darin abweichend geregelten Umfang aus.
4.   Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien, die schriftlich vereinbart und bestätigt wurden, haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.
5.   Definitionen:
RBB-STAL –RBB-STAL Sp. z o.o. mit Sitz in Jarocin, ul. Powstańców Wlkp. 1 B, 63-200 Jarocin, Internetseite: www.rbb-stal.com.pl.
KUNDE – bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die Waren oder Dienstleistungen von RBB-STAL kauft.
ANGEBOT – bezeichnet ein aktuelles Handelsangebot von RBB-STAL, das dem KUNDEN zuvor übermittelt wurde.
AUSFÜHRUNGSTERMIN – je nach den Lieferbedingungen das Datum, an dem die Waren zur Abholung bereitstehen, oder das Datum, an dem die Waren an den Kunden geliefert werden.
BESTELLUNG – bezeichnet eine Bestellung zum Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die der KUNDE an RBB-STAL per Post, Fax oder E-Mail aufgrund des eingegangenen Angebots erteilt. Die Bestellung sollte Folgendes enthalten:
a.   Registrierungsdaten des KUNDEN – Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer oder Äquivalent,
b.   Bezeichnung des Vertragsgegenstandes und ggf. Angabe des Angebots,
c.   die Menge der bestellten Ware oder Dienstleistung,
d.   gewünschter Termin, Ort und die Bedingungen für die Lieferung/Abholung der Waren.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG – bedeutet die Annahme der Bestellung zur Ausführung, in der Folgendes im Einzelnen angegeben ist: die bestellten Produkte/Dienstleistungen, Menge, Preise und Wert der Bestellung, Währung, in der die Zahlung abgerechnet wird, voraussichtlicher Ausführungstermin, Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen gemäß INCOTERMS 2020.
§ 2. Produktinformationen
1. Alle technischen Informationen in Bezug auf Stahlsorten, Umrechnungsfaktoren, Abmessungen und Qualitäten, die in Katalogen, Broschüren und sonstigem Werbematerial angegeben sind, sind Richtwerte und gelten nur insoweit, als sie von beiden Parteien akzeptiert werden.
2. Der KUNDE ist verpflichtet, die technischen Parameter der bestellten Ware zu kennen, RBB-STAL sollte, wenn es im Vertrag vorgesehen ist, ein Zertifikat vorlegen. Für die Dienstleistung der Ausstellung des Zertifikats erhebt RBB-STAL eine Gebühr.
§ 3. Lieferbedingungen
1.   RBB-STAL übernimmt die Ausführung der per Post, Fax oder E-Mail übermittelten Bestellung gemäß den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.
2.   Bei Einwänden gegen die in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen müssen diese innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung schriftlich oder per E-Mail erhoben werden.
3.   Das Fehlen der Einwände gilt als Annahme der in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen und damit als Abschluss des Kaufvertrags.
4.   Die Aufnahme der Produktion gemäß dem so bestätigten Auftrag führt bei einem späteren Rücktritt vom Vertrag zur Belastung des KUNDEN mit den Herstellungskosten.
5.   Die Parteien vereinbaren das Datum und den Ort der Lieferung oder Abholung der Ware, sofern dem Verkäufer die für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
§ 4. Lieferungen
1.   Jede Liefercharge wird mit einem Lieferschein mit der Lieferspezifikation und einem Frachtbrief dokumentiert, was die Grundlage für die mengenmäßige Abnahme der Produkte und eventueller Verpackungen ist.
2.   Die quantitative und qualitative Abnahme erfolgt am Sitz des KUNDEN durch eine vom KUNDEN bevollmächtigte Person.
3.   Die Liefercharge gilt als mengenmäßig vorbehaltlos und schadensfrei abgenommen nach Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Vertreter des KUNDEN. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die zur Unterzeichnung der Frachtbriefe berechtigten Personen anzugeben.
4.   Im Zweifel gilt jede Person, die den Lieferschein unterschreibt, als Vertreter des KUNDEN.
5.   Eine mengenmäßige Unterschreitung der gelieferten Produkte im Vergleich zu der im Lieferschein angegebenen Menge sollte nur bei der Übergabe der der Produktcharge durch einen entsprechenden Eintrag auf dem Dokument oder bei Mängeln, die auf die Zerstörung oder Beschädigung der Produkte während des Transports zurückzuführen sind zusätzlich in einem vom Vertreter des KUNDEN und der den Transport durchführenden Person unterzeichneten Protokoll gemeldet werden.
6.   RBB-STAL haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten (direkt oder indirekt), die sich aus Ansprüchen des KUNDEN wegen Lieferfehlern oder Verzögerungen ergeben, die durch Handlungen des Logistikunternehmens verursacht werden.
7.   RBB-STAL haftet nicht für Lieferverzögerungen, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind, die RBB-STAL nicht zu vertreten hat. (§ 8.3)
8.   RBB-STAL kann die Ware mit eigenen Transportmitteln oder durch ein Transportunternehmen oder einen Spediteur ausliefern.
9.   Verlängert der KUNDE die vereinbarte Leistungsfrist oder wird die Ware nicht abgenommen, ist RBB-STAL berechtigt, dem KUNDEN Transport- und Lagerkosten in Höhe von 0,1 % des Verkaufswertes für jeden Tag der Lagerung zu berechnen.
§ 5. Forderungen
1.   RBB-STAL stellt dem KUNDEN zum Zeitpunkt des Warenausgangs aus dem Lager eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus.
2.   Rechnungen werden gemäß Auftragsbestätigung ausgestellt.
3.   Die Standardform der Rechnungen im RBB-STAL sind elektronische Rechnungen, die nach gesonderten Vorschriften ausgestellt werden.
4.   Bei Zahlungsverzug fälliger Rechnungen ist RBB-STAL berechtigt, die Produktion der nächsten Lieferchargen bis zur Begleichung des Rückstandes einzustellen und die Zahlungsfrist für Folgerechnungen nach eigenem Ermessen zu verkürzen oder vor Beginn der Produktion der nächsten Liefercharge eine Vorauszahlung in Höhe von 100% des Auftragswertes zu verlangen.
5.   Zahlungsverzögerungen können dazu führen, dass sich die Liefertermine für nachfolgende Produktchargen gegenüber dem vereinbarten Lieferplan verlängern, jedoch ohne negative Folgen für RBB-STAL.
6.   Das Datum der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von RBB-STAL.
7.   Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist RBB-STAL berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen.
 § 6. Reklamationen
1.   Reklamationen wegen Herstellungsfehlern (versteckte Qualitätsmängel), deren Feststellung trotz sorgfältiger Prüfung der Ware bei der Abnahme nicht möglich war, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung, schriftlich bei RBB-STAL geltend zu machen.
2.   RBB-STAL verpflichtet sich, bei ordnungsgemäßer Reklamation nicht bestellungskonforme Lieferungen zu ersetzen.
3.   Der KUNDE ist verpflichtet, RBB-STAL innerhalb von 90 Arbeitstagen nach der Abnahme schriftlich über den Mangel zu informieren.
4.   Alle Qualitätsreklamationen sollten auf dem Protokoll oder per E-Mail an die Qualitätsabteilung unter Berücksichtigung der zuständigen Person bei RBB-STAL, insbesondere unter Angabe von:
a.   Daten des KUNDEN – Name, Steueridentifikationsnummer oder Äquivalent,
b.   Angabe des Reklamationsgegenstandes mit Angabe der betroffenen Lieferung,
c.   Menge des reklamierten Produkts,
d.   den Grund der Reklamation, d.h. eine detaillierte Beschreibung des Mangels mit Fotodokumentation.
5. Der Beginn der Prüfung der Begründetheit der Reklamation sollte innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum der Anmeldung erfolgen, sofern die erwarteten Informationen des Kunden oder die Reise zum Kunden diese Frist nicht verlängern.
6. Für Kunden, die als Automotive-Kunden klassifiziert sind, sollte die erste Antwort zusammen mit sofortigen Maßnahmen innerhalb von 24 Stunden gesendet werden, sofern der Kunde nichts anderes verlangt, und die vollständige Erledigung der Reklamation sollte ohne unangemessene Verzögerung erfolgen.
7. Für Mängelrügen, die auf Verschulden des Materialherstellers (Hütte) zurückzuführen sind, beträgt die Frist zur Erledigung der Reklamation 30 Werktage.
8. Der KUNDE ist verpflichtet, RBB-STAL die Besichtigung des reklamierten Produktes einschließlich der Probenahme und der Durchführung technischer Prüfungen zu ermöglichen, andernfalls wird die Reklamation zurückgewiesen.
9. RBB-STAL kann das mangelhafte Produkt innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, und wenn diese Frist im Vertrag nicht festgelegt ist, innerhalb von 60 Tagen, gerechnet ab der Meldung des Mangels durch den KUNDEN, abholen.
10. Bei grobem Missbrauch der Meldung unberechtigter Reklamationen hat RBB-STAL das Recht, Erstattung der Kosten für die Bearbeitung der Reklamation zu verlangen.
§ 7. Antikorruptionsklausel
1.     Der Käufer verpflichtet sich, alle Gesetze und Vorschriften sowie die im Ethik-Kodex der RBB-STAL Sp. z o. o. geltenden Richtlinien zur Verhinderung oder Bekämpfung von Korruption einzuhalten.
§ 8. Zusätzliche Klauseln
1.   Für den Fall, dass sich die wirtschaftlichen, kaufmännischen, finanziellen oder politischen Verhältnisse ändern, die die Parteien bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt haben und die zu erheblichen Störungen des Vertragsgleichgewichts führen, verpflichtet sich jede Partei, unverzüglich eine Neuverhandlung durchzuführen, um das Vertragsgleichgewicht wiederherzustellen. Im Falle einer Uneinigkeit zwischen den Parteien über die Wiederherstellung des vertraglichen Gleichgewichts innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Mitteilung über den Eintritt von Umständen, die eine Neuverhandlung des Vertrages rechtfertigen, in deren Anwendungsbereich diese AGB fällt, gilt der Vertrag als gekündigt in dem noch nicht durchgeführten Teil, mit dem ersten Tag nach Ablauf der 30-Tage-Frist, die für die Neuverhandlungen vorgesehen war.
2.   Die Bestimmungen von Punkt 1 dieses Kapitels gelten im Fall von höherer Gewalt entsprechend. Unter höherer Gewalt ist jedes plötzliche, unvorhersehbare äußere Ereignis zu verstehen, das die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien beeinträchtigt und das die Parteien nicht verhindern konnten.
3.  Zu den in Punkt 1 genannten Fällen gehören insbesondere Arbeitskonflikte, Zoll-, Währungs- und Energiebeschränkungen, allgemeine Rohstoffknappheit auf dem Stahlmarkt, außergewöhnliche behördliche Entscheidungen sowie Mängel und Verzögerungen bei der Erfüllung von Aufträgen durch die Lieferanten des Verkäufers, die sich aus einem der oben genannten Gründe ergeben.
4.   Der KUNDE darf ohne Zustimmung von RBB-STAL die durch Geschäftskontakte mit RBB-STAL erlangten Kenntnisse und Informationen in Angelegenheiten, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, nicht an Dritte weitergeben.
 § 9. Personenbezogene Daten
1.  Bei RBB-STAL gilt eine Richtlinie zur Sicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten. Der detaillierte Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abwicklung sowie zu Marketingzwecken ist in der Informationsklausel zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten, die auf der Website des Unternehmens abrufbar ist und einen integralen Bestandteil dieser AGB darstellt. 
 
§ 10. Schlussbestimmungen
1.   Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2.   In Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die aktuellen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts.
3.   Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Parteien in Bezug auf die Lieferung von Produkten von RBB-STAL entstehen, ist das für den Sitz von RBB-STAL zuständige polnische Gericht zuständig.
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