§ 1. Einführung
1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt, legen die Regeln der Zusammenarbeit zwischen den Parteien in Bezug auf den Verkauf der von RBB-STAL angebotenen Produkte und Dienstleistungen an den KUNDEN fest.
2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebots, jeder Preisliste und jedes Kooperationsvertrags, und die Aufnahme der Zusammenarbeit im Bereich der Lieferungen bedeutet gleichzeitig die Anerkennung der AGB.
3. Die Bestimmungen dieser AGB können unter Androhung der Nichtigkeit nur schriftlich geändert werden. Der Abschluss eines gesonderten Kaufvertrags schließt die Anwendung dieser AGB nur in dem darin abweichend geregelten Umfang aus.
4. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien, die schriftlich vereinbart und bestätigt wurden, haben Vorrang vor den Bestimmungen der AGB.
5. Definitionen:
RBB-STAL –RBB-STAL Sp. z o.o. mit Sitz in Jarocin, ul. Powstańców Wlkp. 1 B, 63-200 Jarocin, Internetseite: www.rbb-stal.com.pl.
KUNDE – bezeichnet jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die Waren oder Dienstleistungen von RBB-STAL kauft.
ANGEBOT – bezeichnet ein aktuelles Handelsangebot von RBB-STAL, das dem KUNDEN zuvor übermittelt wurde.
AUSFÜHRUNGSTERMIN – je nach den Lieferbedingungen das Datum, an dem die Waren zur Abholung bereitstehen, oder das Datum, an dem die Waren an den Kunden geliefert werden.
BESTELLUNG – bezeichnet eine Bestellung zum Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die der KUNDE an RBB-STAL per Post, Fax oder E-Mail aufgrund des eingegangenen Angebots erteilt. Die Bestellung sollte Folgendes enthalten:
a. Registrierungsdaten des KUNDEN – Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer oder Äquivalent,
b. Bezeichnung des Vertragsgegenstandes und ggf. Angabe des Angebots,
c. die Menge der bestellten Ware oder Dienstleistung,
d. gewünschter Termin, Ort und die Bedingungen für die Lieferung/Abholung der Waren.
AUFTRAGSBESTÄTIGUNG – bedeutet die Annahme der Bestellung zur Ausführung, in der Folgendes im Einzelnen angegeben ist: die bestellten Produkte/Dienstleistungen, Menge, Preise und Wert der Bestellung, Währung, in der die Zahlung abgerechnet wird, voraussichtlicher Ausführungstermin, Zahlungsbedingungen und Lieferbedingungen gemäß INCOTERMS 2020.
§ 2. Produktinformationen
1. Alle technischen Informationen in Bezug auf Stahlsorten, Umrechnungsfaktoren, Abmessungen und Qualitäten, die in Katalogen, Broschüren und sonstigem Werbematerial angegeben sind, sind Richtwerte und gelten nur insoweit, als sie von beiden Parteien akzeptiert werden.
2. Der KUNDE ist verpflichtet, die technischen Parameter der bestellten Ware zu kennen, RBB-STAL sollte, wenn es im Vertrag vorgesehen ist, ein Zertifikat vorlegen. Für die Dienstleistung der Ausstellung des Zertifikats erhebt RBB-STAL eine Gebühr.
§ 3. Lieferbedingungen
1. RBB-STAL übernimmt die Ausführung der per Post, Fax oder E-Mail übermittelten Bestellung gemäß den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.
2. Bei Einwänden gegen die in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen müssen diese innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung schriftlich oder per E-Mail erhoben werden.
3. Das Fehlen der Einwände gilt als Annahme der in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen und damit als Abschluss des Kaufvertrags.
4. Die Aufnahme der Produktion gemäß dem so bestätigten Auftrag führt bei einem späteren Rücktritt vom Vertrag zur Belastung des KUNDEN mit den Herstellungskosten.
5. Die Parteien vereinbaren das Datum und den Ort der Lieferung oder Abholung der Ware, sofern dem Verkäufer die für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen zur Verfügung gestellt werden.
§ 4. Lieferungen
1. Jede Liefercharge wird mit einem Lieferschein mit der Lieferspezifikation und einem Frachtbrief dokumentiert, was die Grundlage für die mengenmäßige Abnahme der Produkte und eventueller Verpackungen ist.
2. Die quantitative und qualitative Abnahme erfolgt am Sitz des KUNDEN durch eine vom KUNDEN bevollmächtigte Person.
3. Die Liefercharge gilt als mengenmäßig vorbehaltlos und schadensfrei abgenommen nach Unterzeichnung des Lieferscheins durch den Vertreter des KUNDEN. Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die zur Unterzeichnung der Frachtbriefe berechtigten Personen anzugeben.
4. Im Zweifel gilt jede Person, die den Lieferschein unterschreibt, als Vertreter des KUNDEN.
5. Eine mengenmäßige Unterschreitung der gelieferten Produkte im Vergleich zu der im Lieferschein angegebenen Menge sollte nur bei der Übergabe der der Produktcharge durch einen entsprechenden Eintrag auf dem Dokument oder bei Mängeln, die auf die Zerstörung oder Beschädigung der Produkte während des Transports zurückzuführen sind zusätzlich in einem vom Vertreter des KUNDEN und der den Transport durchführenden Person unterzeichneten Protokoll gemeldet werden.
6. RBB-STAL haftet nicht für Verluste, Schäden oder Kosten (direkt oder indirekt), die sich aus Ansprüchen des KUNDEN wegen Lieferfehlern oder Verzögerungen ergeben, die durch Handlungen des Logistikunternehmens verursacht werden.
7. RBB-STAL haftet nicht für Lieferverzögerungen, wenn diese auf Umstände zurückzuführen sind, die RBB-STAL nicht zu vertreten hat. (§ 8.3)
8. RBB-STAL kann die Ware mit eigenen Transportmitteln oder durch ein Transportunternehmen oder einen Spediteur ausliefern.
9. Verlängert der KUNDE die vereinbarte Leistungsfrist oder wird die Ware nicht abgenommen, ist RBB-STAL berechtigt, dem KUNDEN Transport- und Lagerkosten in Höhe von 0,1 % des Verkaufswertes für jeden Tag der Lagerung zu berechnen.
§ 5. Forderungen
1. RBB-STAL stellt dem KUNDEN zum Zeitpunkt des Warenausgangs aus dem Lager eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus.
2. Rechnungen werden gemäß Auftragsbestätigung ausgestellt.
3. Die Standardform der Rechnungen im RBB-STAL sind elektronische Rechnungen, die nach gesonderten Vorschriften ausgestellt werden.
4. Bei Zahlungsverzug fälliger Rechnungen ist RBB-STAL berechtigt, die Produktion der nächsten Lieferchargen bis zur Begleichung des Rückstandes einzustellen und die Zahlungsfrist für Folgerechnungen nach eigenem Ermessen zu verkürzen oder vor Beginn der Produktion der nächsten Liefercharge eine Vorauszahlung in Höhe von 100% des Auftragswertes zu verlangen.
5. Zahlungsverzögerungen können dazu führen, dass sich die Liefertermine für nachfolgende Produktchargen gegenüber dem vereinbarten Lieferplan verlängern, jedoch ohne negative Folgen für RBB-STAL.
6. Das Datum der Zahlung ist das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von RBB-STAL.
7. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist RBB-STAL berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen.
§ 6. Reklamationen
1. Reklamationen wegen Herstellungsfehlern (versteckte Qualitätsmängel), deren Feststellung trotz sorgfältiger Prüfung der Ware bei der Abnahme nicht möglich war, sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung, schriftlich bei RBB-STAL geltend zu machen.
2. RBB-STAL verpflichtet sich, bei ordnungsgemäßer Reklamation nicht bestellungskonforme Lieferungen zu ersetzen.
3. Der KUNDE ist verpflichtet, RBB-STAL innerhalb von 90 Arbeitstagen nach der Abnahme schriftlich über den Mangel zu informieren.
4. Alle Qualitätsreklamationen sollten auf dem Protokoll oder per E-Mail an die Qualitätsabteilung unter Berücksichtigung der zuständigen Person bei RBB-STAL, insbesondere unter Angabe von:
a. Daten des KUNDEN – Name, Steueridentifikationsnummer oder Äquivalent,
b. Angabe des Reklamationsgegenstandes mit Angabe der betroffenen Lieferung,
c. Menge des reklamierten Produkts,
d. den Grund der Reklamation, d.h. eine detaillierte Beschreibung des Mangels mit Fotodokumentation.
5. Der Beginn der Prüfung der Begründetheit der Reklamation sollte innerhalb von 7 Werktagen ab dem Datum der Anmeldung erfolgen, sofern die erwarteten Informationen des Kunden oder die Reise zum Kunden diese Frist nicht verlängern.
6. Für Kunden, die als Automotive-Kunden klassifiziert sind, sollte die erste Antwort zusammen mit sofortigen Maßnahmen innerhalb von 24 Stunden gesendet werden, sofern der Kunde nichts anderes verlangt, und die vollständige Erledigung der Reklamation sollte ohne unangemessene Verzögerung erfolgen.
7. Für Mängelrügen, die auf Verschulden des Materialherstellers (Hütte) zurückzuführen sind, beträgt die Frist zur Erledigung der Reklamation 30 Werktage.
8. Der KUNDE ist verpflichtet, RBB-STAL die Besichtigung des reklamierten Produktes einschließlich der Probenahme und der Durchführung technischer Prüfungen zu ermöglichen, andernfalls wird die Reklamation zurückgewiesen.
9. RBB-STAL kann das mangelhafte Produkt innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, und wenn diese Frist im Vertrag nicht festgelegt ist, innerhalb von 60 Tagen, gerechnet ab der Meldung des Mangels durch den KUNDEN, abholen.
10. Bei grobem Missbrauch der Meldung unberechtigter Reklamationen hat RBB-STAL das Recht, Erstattung der Kosten für die Bearbeitung der Reklamation zu verlangen.
§ 7. Antikorruptionsklausel
1. Der Käufer verpflichtet sich, alle Gesetze und Vorschriften sowie die im Ethik-Kodex der RBB-STAL Sp. z o. o. geltenden Richtlinien zur Verhinderung oder Bekämpfung von Korruption einzuhalten.
§ 8. Zusätzliche Klauseln
1. Für den Fall, dass sich die wirtschaftlichen, kaufmännischen, finanziellen oder politischen Verhältnisse ändern, die die Parteien bei Vertragsabschluss nicht berücksichtigt haben und die zu erheblichen Störungen des Vertragsgleichgewichts führen, verpflichtet sich jede Partei, unverzüglich eine Neuverhandlung durchzuführen, um das Vertragsgleichgewicht wiederherzustellen. Im Falle einer Uneinigkeit zwischen den Parteien über die Wiederherstellung des vertraglichen Gleichgewichts innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag der Mitteilung über den Eintritt von Umständen, die eine Neuverhandlung des Vertrages rechtfertigen, in deren Anwendungsbereich diese AGB fällt, gilt der Vertrag als gekündigt in dem noch nicht durchgeführten Teil, mit dem ersten Tag nach Ablauf der 30-Tage-Frist, die für die Neuverhandlungen vorgesehen war.
2. Die Bestimmungen von Punkt 1 dieses Kapitels gelten im Fall von höherer Gewalt entsprechend. Unter höherer Gewalt ist jedes plötzliche, unvorhersehbare äußere Ereignis zu verstehen, das die Erfüllung der Verpflichtungen der Parteien beeinträchtigt und das die Parteien nicht verhindern konnten.
3. Zu den in Punkt 1 genannten Fällen gehören insbesondere Arbeitskonflikte, Zoll-, Währungs- und Energiebeschränkungen, allgemeine Rohstoffknappheit auf dem Stahlmarkt, außergewöhnliche behördliche Entscheidungen sowie Mängel und Verzögerungen bei der Erfüllung von Aufträgen durch die Lieferanten des Verkäufers, die sich aus einem der oben genannten Gründe ergeben.
4. Der KUNDE darf ohne Zustimmung von RBB-STAL die durch Geschäftskontakte mit RBB-STAL erlangten Kenntnisse und Informationen in Angelegenheiten, die unter das Geschäftsgeheimnis fallen, nicht an Dritte weitergeben.
§ 9. Personenbezogene Daten
1. Bei RBB-STAL gilt eine Richtlinie zur Sicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten. Der detaillierte Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Vertragsdurchführung und -abwicklung sowie zu Marketingzwecken ist in der Informationsklausel zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthalten, die auf der Website des Unternehmens abrufbar ist und einen integralen Bestandteil dieser AGB darstellt.
§ 10. Schlussbestimmungen
1. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
2. In Angelegenheiten, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt sind, gelten die aktuellen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und die einschlägigen Bestimmungen des polnischen Rechts.
3. Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Parteien in Bezug auf die Lieferung von Produkten von RBB-STAL entstehen, ist das für den Sitz von RBB-STAL zuständige polnische Gericht zuständig.